Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt? Wir sind eine etablierte Kanzlei mit hohem Qualitätsanspruch und langer Erfahrung. Unsere besondere Stärke liegt in unserem hohen Spezialisierungsgrad und in unserer praktischen Erfahrung.
Äußern Sie sich zum Sachverhalt nicht ohne den Rat eines Anwalts.
Es ist Ihr Recht, sich zu einem strafrechtlichen Vorwurf nicht zu äußern. Sie können darauf bestehen.
Kontaktieren Sie mich daher so schnell wie möglich!
Es entspricht unserer Kanzleiphilosophie, Ihnen das gesamte Verfahren hindurch zur Seite zu stehen. Selbstverständlich können Sie sich auf unsere Verschwiegenheit von der ersten Minute an verlassen. Wir informieren Sie während des gesamten Verfahrens zeitnah über den aktuellen Verfahrensstand und die von uns ergriffenen Maßnahmen.Wir bleiben stets „auf Augenhöhe“.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau und Rechtsanwalt Hönnscheidt sind an allen Amts‑, Land und Oberlandesgerichten in Straf‑, Zivil- und Bußgeldverfahren sowie am Bundesgerichtshof in Strafsachen berechtigt, Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten.
Sollten Sie nach dem ersten Informationsgespräch durch uns verteidigt werden wollen, freuen wir uns, Sie als neuen Mandanten/neue Mandantin unserer Kanzlei vertreten zu dürfen.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Gau ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der Strafverteidigervereinigung des DAV. Die Promotion erfolgte im Strafprozessrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Gau Fachanwalt für Strafrecht.
Rechtsanwalt Thorsten Hönnscheidt hat aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse den Fachanwaltskurs für Strafrecht erfolgreich absolviert. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und verteidigt wie Rechtsanwalt Dr. Gau bundesweit in BtM-Verfahren.