Pflichtverteidiger Hamm

Ihre Pflichverteidiger Dr. Gau Rechtsanwälte, Hamm

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Häufige Fragen (FAQ)

Auf die­ser Seite kön­nen natur­ge­mäß nicht alle Fragen beant­wor­tet wer­den, die Sie als Betroffene/n beschäf­ti­gen. Keine Webseite kann eine anwalt­li­che Beratung erset­zen. Nur in einem Gespräch zwi­schen Anwalt und Mandant/in kann man eine auf Ihren spe­zi­el­len Einzelfall geschnei­der­te Lösung fin­den und alle Fragen kom­pe­tent beantworten.

  • Kann jeder einen Pflichtverteidiger beauftragen?
  • Wann Strafen kann ich das?
  • Kann ich für mei­nen Freund/Mann eine Pflichtverteidigung
  • Muss ein Scheinkäufer mir auf Nachfrage sagen, dass er Polizist ist?
  • Muss man Pflichtverteidigergebühren zurück­zah­len? rede?
  • Kann ein aus­wär­ti­ger Pflichtverteidiger beauf­tragt werden?
  • Kann ich als Beschuldigter „selbst Akteneinsicht bean­tra­gen? möglich?
  • Bis wann ist eine Freiheitsstrafe „auf Bewährung“ möglich?
  • Kann ich eine Bewährung krie­gen, obwohl ich unter lau­fen­der Bewährung stehe?
  • Kriege ich eine mil­de­re Strafe, wenn ich bei einer Polizeikontrolle sofort kooperiere?
  • Muss ich eine Hausdurchsuchung zulas­sen?
  • Was muss ich bei einer Hausdurchsuchung beachten?
  • Darf die Polizei an mei­ner Arbeitsstelle durch­su­chen?
  • Bekomme ich mein Geld / Handy / mei­nen Laptop zurück, das/der bei einer Wohnungsdurchsuchung beschlag­nahmt wurde?
  • Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei erhal­ten , muss ich hingehen?
  • Ich habe eine Vorladung als Zeuge bei der Polizei erhal­ten, muss ich hingehen?
  • Ich habe eine Vorladung zur erken­nungs­dienst­li­chen Behandlung bei der Polizei erhal­ten, muss ich hingehen?
  • Muss ich DNA abge­ben, wenn ich mit BtM erwischt werde?
  • Darf ich eine gerin­ge Menge BtM zu Hause für den Eigenbedarf anbauen?
  • Darf ich eine gerin­ge Menge BtM für den Eigenkonsum besitzen?
  • Kann die Polizei das Strafverfahren auch einstellen?
  • Stellt die Staatsanwaltschaft bei einer gerin­gen Menge immer ein?
  • Kann mir der Führerschein ent­zo­gen wer­den, wenn ich BtM konsumiere?
  • Was ist der Unterschied zwi­schen einem Fahrverbot im Bußgeldbescheid und einer Fahrerlaubnisentziehung der Straßenverkehrsbehörde?
  • Wann bekom­me ich mei­nen Führerschein zurück, wenn er ent­zo­gen wurde?
  • Muss ich mei­nen Führerschein kom­plett neu machen, wenn er ent­zo­gen wurde?

Auf die­ser Seite kön­nen natur­ge­mäß nicht alle Fragen beant­wor­tet wer­den, die Sie als Betroffene/n beschäf­ti­gen. Keine Webseite kann eine anwalt­li­che Beratung erset­zen. Nur in einem Gespräch zwi­schen Anwalt und Mandant/in kann man eine auf Ihren spe­zi­el­len Einzelfall geschnei­der­te Lösung fin­den und alle Fragen kom­pe­tent beantworten.

Warum sollte ich überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragen?

Je frü­her ein Rechtsanwalt mit der Sache befasst ist, umso effek­ti­ver kön­nen Ihre Möglichkeiten voll aus­ge­schöpft werden.

Viele Fristen, die einem juris­ti­schem Laien oft nur teil­wei­se bekannt sind, sind zwin­gen­de Fristen. Werden sie ver­säumt, kön­nen sie nicht wie­der­her­ge­stellt wer­den. Unter Umständen ver­lie­ren Sie wegen eines sol­chen „Flüchtigkeitsfehlers“ wich­ti­ge Möglichkeiten. Wir haben Ihre Fristen im Blick und ach­ten exakt auf deren Einhaltung.

Im Straf- und Bußgeldverfahren muß einem Rechtsanwalt vol­le Akteneinsicht in alle Akten (Haupt‑, Spuren‑, Sonderakten etc.) gege­ben wer­den. Privatpersonen haben hier­auf kei­nen Anspruch. Nach Akteneinsicht bespre­chen wir den Akteninhalt mit Ihnen und erar­bei­ten auf die­ser Basis eine Verteidigungsstrategie. Im Strafverfahren hat ein mit der Staatsanwaltschaft erfah­re­ner Anwalt dar­über hin­aus oft die Möglichkeit, eine Einstellung des Verfahrens zu erzie­len. Die Vorteile lie­gen auf der Hand: Kein Urteil, Kostenersparnis, Zeitersparnis und kei­ne öffent­li­che Blöße.

Nicht zuletzt ist man als Beschuldigter natur­ge­mäß auch emo­tio­nal betrof­fen, so dass man bestimm­te Erfolgsaussichten nicht mehr objek­tiv ein­schät­zen kann. Wir ver­schaf­fen Ihnen den erfor­der­li­chen objek­ti­ven Überblick und klä­ren gemein­sam mit Ihnen, wel­che Ziele rea­lis­tisch ver­folg­bar sind. Das ers­te Informationsgespräch in unse­ren Räumen ist kos­ten­los. Sie daher uns doch ein­fach tele­fo­nisch oder per E‑Mail. Wir rufen Sie auf Wunsch ger­ne zurück und ver­ein­ba­ren mit Ihnen einen Besprechungstermin.

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Was für Strafen drohen mir bei BtM-Delikten?

Die Strafen rei­chen von Geldstrafe bis zu hohen Haftstrafen, abhän­gig vom kon­kre­ten Delikt. Beim Handeltreiben in nicht gerin­ger Menge, bei der Abgabe von BtM an Minderjährige oder bei der Annahme von gewerbs­mä­ßi­gem Handeltreiben auch gerin­ger Mengen begin­nen die Mindeststrafen bereits bei Freiheitsstrafen — hier ist kei­ne Geldstrafe möglich.

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Darf die Polizei Scheinkäufe bei mir durchführen?

Ja. Beliebt sind vor allem Scheinkäufe der Polizei durch V‑Leute, also „nor­ma­le“ Menschen, denen man gewöhn­lich vertraut.

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Muss ein Scheinkäufer mir auf Nachfrage sagen, dass er Polizist ist?

Nein.

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Stimmt es, dass ich sogar verurteilt werden kann, wenn ich nur über einen geplanten BtM-Verkauf rede?

Ja. Da nennt man „Luftgeschäfte“. Das ist eine Besonderheit im Strafrecht: Man muss nicht ein­mal ernst­haft ver­sucht haben, das BtM zu besor­gen, es reicht das Gespräch. 

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Gibt es eine höhere Strafe, wenn im selben Raum BtM und eine Schreckschusspistole oder Waffen liegen, auch wenn ich die Waffen nie bei Geschäften benutzen wollte?

Ja, eine wesent­lich höhe­re. Die Strafe beginnt bei 5 Jahren Freiheitsstrafe. Nur in min­der schwe­ren Fällen ist die Mindeststrafe 2 Jahre Freiheitsstrafe.

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Kann ich als Beschuldigter selbst Akteneinsicht beantragen?

Nein. Nach § 147 Abs. 7 StPO kön­nen Sie als Beschuldigter nur in einem sehr ein­ge­schränk­ten Umfang eini­ge Aktenseiten bei der Staatsanwaltschaft per­sön­lich ein­se­hen. Akteneinsicht „kann“ Ihnen auch nur gewährt wer­den; in der Regel erhal­ten Sie jedoch nicht ein­mal teil­wei­se Akteneinsicht.

Einem Rechtsanwalt „muss“ sie hin­ge­gen spä­tes­tens nach Abschluss der Ermittlungen gestat­tet wer­den. Ihr Rechtsanwalt ist daher in einer viel stär­ke­ren Position und kann Ihre Rechte voll aus­schöp­fen. Akteneinsicht ist für das wei­te­re Vorgehen wesent­lich. Ohne Akteneinsicht kann es kei­ne effek­ti­ve Verteidigung geben; ohne Akteneinsicht soll­te man auch kei­ne Aussage machen.

Man kann aus der Akte erse­hen, wel­cher Tatvorwurf im Raume steht und wel­che Beweismittel gegen Sie spre­chen. Akteneinsicht soll­te daher frühst­mög­lich bean­tragt wer­den, um Sie effek­tiv ver­tei­di­gen zu kön­nen. Kontaktieren Sie uns tele­fo­nisch oder per E‑Mail. Wir rufen Sie auf Wunsch ger­ne zurück und ver­ein­ba­ren mit Ihnen einen Besprechungstermin. Danach bean­tra­gen wir für Sie Akteneinsicht und bespre­chen mit Ihnen das wei­te­re Vorgehen.

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Bis wann ist eine Freiheitsstrafe „auf Bewährung“ möglich?

Bis zu 1 Jahr ist die Bewährung bei Ersttätern Standard, zwi­schen 1 Jahr und 2 müs­sen beson­de­re Umstände in der Tat, der Persönlichkeit oder den wei­te­ren Umständen gege­ben sein, z. B. BtM Abhängigkeit.

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Kann ich eine Bewährung kriegen, obwohl ich unter laufender Bewährung stehe?

Ja, in Ausnahmesituationen, aber das bedarf eini­ger Überzeugungskraft.

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Kriege ich eine mildere Strafe, wenn ich bei einer Polizeikontrolle sofort kooperiere?

Nicht unbe­dingt. Im Gegenteil kann „vol­le“ Kooperation anstatt zu schwei­gen dazu füh­ren, dass wei­te­re Straftaten auf­ge­deckt oder Straftatbestände offen­bart wer­den, was zu einer viel höhe­ren Strafe führt. Zum Beispiel hat­ten wir einen Mandanten, der sofort „koope­rier­te“ und der Polizei sag­te, dass das BtM im Kofferraum aus den Niederlanden stamm­te. Konsequenz: Einfuhr einer nicht gerin­gen Menge, Mindeststrafe 2 Jahre Freiheitsstrafe anstel­le von einem Jahr wegen des sonst „nur“ beweis­ba­ren Besitzes.

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Kriege ich eine mildere Strafe, wenn ich alles auspacke (§ 31 BtMG)?

Nach § 31 BtMG KANN das Gericht die Strafe mil­dern, muss es aber nicht. Der Polizeibeamte, der das anbie­tet, hat über­haupt kei­ne Möglichkeit, das zu ent­schei­den. So eine weit tra­gen­de Entscheidung soll­te frü­hes­tens mit dem Staatsanwalt bespro­chen wer­den. Wichtig: § 31 BtMG setzt vor­aus, dass über die eige­ne Tat hin­aus Angaben gemacht wer­den und dass die Angaben vor der Eröffnung des Hauptverfahrens (zwi­schen Anklageerhebung und Eröffnungsbeschluss) gemacht werden.

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Muss ich eine Hausdurchsuchung zulassen?

Grundsätzlich ja. Zwar darf nur durch­sucht wer­den, wenn ein Durchsuchungsbeschluss vor­liegt. Der kann aber schrift­lich oder münd­lich (z. B. am Telefon) erge­hen. Wenn ein Richter nicht zu errei­chen ist, kann auch „Gefahr im Verzug“ vor­lie­gen, dann ist ein Beschluss nicht mehr not­wen­dig. Ob Gefahr im Verzug vor­lag, muss man im Einzelfall überprüfen.

Wichtig: Keinen Widerstand leis­ten. Das ist straf­bar und führt zu einem wei­te­ren Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

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Was muss ich bei einer Hausdurchsuchung beachten?

Widersprechen! Der Durchsuchung, der Sicherstellung und Auswertung. Wenn man nicht wider­spricht, kön­nen spä­te­re Fehler nicht gerügt wer­den! Außerdem: Sind Zeugen anwe­send? Wenn nicht, einen benennen.

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Übernimmt die Anwaltskanzlei Dr. Gau auch Pflichtverteidigungen?

Selbstverständlich über­nimmt unse­re Kanzlei auch Pflichtverteidigungen.

Eine Pflichtverteidigung ist gem. § 140 StPO z.B. mög­lich, wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder dies wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage gebo­ten erscheint.

Ob die Angelegenheit schwie­rig im Sinne des Gesetzes ist, zeigt sich oft schon im ers­ten Gespräch. Nach § 142 Abs. 2 S. 2 StPO muss Ihnen Gelegenheit gege­ben wer­den, einen Verteidiger zu bezeich­nen. Der Verteidiger muss nicht unbe­dingt aus Ihrem Gerichtsbezirk stam­men — ent­schei­dend ist das Vertrauensverhältnis. Rechtsanwalt Dr. Gau ist u. a. bereits als Pflichtverteidiger in München„ Düsseldorf, Karlsruhe etc. als Pflichtverteidger bei­geord­net worden.

Ob ein Fall der Pflichtverteidigung vor­liegt, kann oft­mals bereits im ers­ten Gespräch geklärt wer­den. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Gau tele­fo­nisch oder per E‑Mail. Wir rufen Sie auf Wunsch ger­ne zurück und ver­ein­ba­ren mit Ihnen einen Besprechungstermin. Wir wer­den nach Mandatsannahme den Antrag dann für Sie bei Gericht stel­len und begründen.

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Was passiert, wenn ich mit einer größeren Menge BtM erwischt werde? 

Dann ist fast alles mög­lich. Beispielsweise ist eine Untersuchungshaft ab einer grö­ße­ren Menge auch mög­lich, wenn man Familie und einen Beruf hat. Außerdem ist die Fahrzeug-Beschlagnahme mög­lich, sogar wenn man das Fahrzeug beruf­lich benö­tigt. Allerdings kann man hier die zeit­na­he Freigabe fordern. 

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Darf die Polizei an meiner Arbeitsstelle durchsuchen?

Ja, wenn es nicht nur um gering­fü­gi­ge Vergehen geht. Das wäre unverhältnismäßig.

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Bekomme ich mein Geld / Handy / meinen Laptop zurück, das/der bei einer Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt wurde?

Das ist grund­sätz­lich mög­lich. Wenn das Geld z. B. kurz vor­her abge­ho­ben, gelie­hen oder ander­wei­tig ange­spart wur­de und nicht in der Nähe des BtM liegt, spricht vie­les dafür, dass es kein Dealgeld ist. Wenn über die Speichermedien kei­ne Geschäfte abge­wi­ckelt wur­den, müs­sen sie zurück­ge­ge­ben wer­den. Wenn doch, kann der Staat die Herausgabe verweigern.

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Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei erhalten, muss ich hingehen?

Nein. Es gibt kei­ne Pflicht, hin­zu­ge­hen oder auch nur abzu­sa­gen. Allerdings darf diePolizei auch bei Ihnen zu Hause vor­bei­kom­men, um Sie befra­gen. Am bes­ten wird durch einen Anwalt der Termin abgesagt.

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Ich habe eine Vorladung als Zeuge bei der Polizei erhalten, muss ich hingehen?

Nein. Es gibt kei­ne Pflicht, hin­zu­ge­hen oder auch nur abzu­sa­gen. Allerdings darf die Polizei auch bei Ihnen zu Hause vor­bei­kom­men, um Sie befragen.

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Ich habe eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Polizei erhalten, muss ich hingehen?

Grundsätzlich ja. Wenn man nicht hin­geht, darf die Polizei sogar Zwangsmaßnahmen anwen­den. Wenn aber ein Anwalt gegen die Anordnung eine Gerichtsentscheidung bean­tragt, kann die Polizei die Sache zunächst aus­set­zen. Einen gesetz­li­chen Anspruch dar­auf hat man aber nicht.

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  • Muss ich DNA abge­ben, wenn ich mit BtM erwischt werde? 

    Nur, wenn ein Gerichtsbeschluss vor­liegt. Ansonsten darf man die Entnahme verweigern. 

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    Darf ich eine geringe Menge BtM zu Hause für den Eigenbedarf anbauen?

    Nein. Jeglicher Anbau ist nach § 29 BtMG verboten.

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    Darf ich eine geringe Menge BtM für den Eigenkonsum besitzen?

    Nein. Jeglicher Besitz ist nach § 29 BtMG verboten.

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    Kann die Polizei das Strafverfahren auch einstellen?

    Nein, nur der Staatsanwalt oder der Richter kön­nen Strafverfahren einstellen.

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    Stellt die Staatsanwaltschaft bei einer geringen Menge immer ein?

    Nein. Nach § 31 a BtMG kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein­stel­len, wenn eine gerin­ge Menge zum Eigenkonsum vor­liegt, sie muss es aber nicht. Die Staatsanwaltschaften ent­schei­den hier kom­plett unter­schied­lich. Schon die Werte für eine gerin­ge Menge Cannabis wei­chen weit von­ein­an­der ab:

    Erlaubte Cannabis-Menge pro Bundesland
    Bundesländer erlaub­te Menge in Gramm
    Baden-Württemberg 6
    Bayern 6
    Berlin 10
    Brandenburg 6
    Bremen 10
    Hamburg 6
    Hessen 6
    Mecklenburg-Vorpommern 5
    Niedersachsen 6
    Nordrhein-Westfalen 10
    Rheinland-Pfalz 10
    Saarland 6
    Sachsen 6
    Sachsen-Anhalt 6
    Schleswig-Holstein 6
    Thüringen 6

    Manche Staatsanwaltschaften unter­schei­den nach der Art des BtM (Gras, Heroin, Speed), man­che danach, ob es sich um einen Wiederholungsfall han­delt. Wiederum ande­re unter­schei­den danach, ob das BtM zu Hause lag oder in der Öffentlichkeit kon­su­miert wurde. 

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    Kann mir der Führerschein entzogen werden, wenn ich BtM konsumiere?

    Ja. § 46 FeV (Anlage 4) bestimmt, dass bei einem regel­mä­ßi­gen Konsum auch ohne Fahren unter Cannabis der Führerschein ent­zo­gen wer­den kann. Wenn man beim Autofahren kon­trol­liert wird und unter Cannabiseinfluss fährt, ist einem schon bei nur regel­mä­ßi­gen Konsum der Führerschein zu entziehen.

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    Kann mir der Führerschein entzogen werden, wenn ich BtM konsumiere?

    Bei einem Fahrverbot gibt man den Führschein eini­ge Zeit (z. B. 1 Monat) ab und bekommt ihn anschlie­ßend wie­der. Mit einer Fahrerlaubnisentziehung erlischt das Recht, zu fah­ren so lan­ge, bis man den Führerschein auf Antrag neu erteilt bekom­men hat. Dazu ist es in der Regel not­wen­dig, eine MPU zu machen. 

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    Wann bekomme ich meinen Führerschein zurück, wenn er entzogen wurde?

    In der Regel ist eine MPU erfor­der­lich. Das Abstinenzprogramm („M“) dau­ert zwi­schen 6 Monaten und einem Jahr. Möglich sind spon­ta­ne Urinscreenings bei einem aner­kann­ten Institut oder eine Haaranalyse. Anschließend folgt die psy­cho­lo­gi­sche Untersuchung („PU“). Auf die Untersuchung soll­te man sich fach­män­nisch vor­be­rei­ten las­sen, die Durchfallquote ist sehr hoch. Dann folgt der Antrag an die Straßenverkehrsbehörde mit aktu­el­lem Lichtbild etc.

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    Muss ich meinen Führerschein komplett neu machen, wenn er entzogen wurde?

    Nein, es ist kei­ne neue Führerscheinprüfung notwendig.

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