Pflichtverteidiger Hamm

Ihre Pflichverteidiger Dr. Gau Rechtsanwälte, Hamm

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Pflichtverteidigerkanzlei Dr. Gau Rechtsanwälte

Wir bear­bei­ten bun­des­weit.

Suchen Sie einen erfah­re­nen Pflichtverteidiger, der sich auf die Bearbeitung straf­recht­li­cher Fälle spe­zia­li­siert hat? Benötigen Sie für sich selbst, ein Familienmitglied, einen Freund oder Bekannten einen Pflichtverteidiger? Oder möch­ten Sie über mög­li­che straf­recht­li­che Risiken auf­ge­klärt wer­den? Dann sind sie hier richtig.


Oft haben Sie einen gesetz­li­chen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Das ist vor allem dann der Fall, wenn

  • die Tat beson­ders schwer oder umfang­reich (z.B. vie­le Beschuldigte und Zeugen) ist
  • Ihnen oder Ihrem Angehörigen/Bekannten ein Verbrechen vor­ge­wor­fen wird (z.B. Raub, Räuberische Erpressung, Menschenhandel, Schwere Körperverletzung, Besitz oder Handel von Betäubungsmitteln in nicht gerin­ger Menge etc.)
  • dem Verletzten ein Rechtsanwalt bei­geord­net wurde
  • Sie oder Ihr Angehöriger/Bekannter sich min­des­tens 3 Monate in U‑Haft befun­den haben

Sie oder Ihr Angehöriger/Bekannter sich nicht selbst ver­tei­di­gen kön­nen (Betreuung, Psychosen etc.)

Die Kosten eines Pflichtverteidigers wer­den von der Staatskasse über­nom­men. Sollten Sie aber über Geld ver­fü­gen, wird der Staat die Kosten nach dem Verfahren von Ihnen zurück­for­dern. Sie haben das Recht, einen Strafverteidiger zu benen­nen, der Ihre Pflichtverteidigung über­neh­men soll. Sie soll­ten die­se Chance nut­zen, einen Anwalt zu neh­men, der nicht vom Gericht vor­ge­schla­gen wird, son­dern einen, den Sie auf­grund sei­ner Qualifikation wählen.

Allerdings über­nimmt nicht jeder Rechtsanwalt Pflichtverteidigungen, so dass Sie dies vor­her abspre­chen soll­ten. Diese Suche nach einem Rechtsanwalt, der Pflichtverteidigungen über­nimmt, kann daher gera­de, wenn Not am Mann ist, zeit­rau­bend sein.

Melden Sie sich bei uns — Gerne über­neh­men wir Ihre Pflichtverteidigung. Selbstverständlich erlei­den Pflichtverteidigte bei uns kei­nen Qualitätsverlust – hier zählt der Mensch.

Unsere Beiordnung ist unter Umständen sogar bun­des­weit mög­lich, also auch, wenn Sie nicht im Landgerichtsbezirk Dortmund woh­nen. Wir wer­den auf jeden Fall ver­su­chen, eine Pflichtverteidigung zu erreichen.

Der Hauptsitz der Rechtsanwaltskanzlei liegt auf der Mittelstraße 5 im Kreuzviertel von Dortmund (» zur Anfahrtsbeschreibung). Wir ver­tei­di­gen Sie aber in ganz Deutschland, unab­hän­gig vom jewei­li­gen Bundesland.

Wichtige und häu­fi­ge ers­te Fragen (FAQ) wer­den HIER beantwortet.

Vertiefende Kanzleiseiten zu wei­te­ren straf­recht­li­chen Themen (z. B. Erkennungsdienstliche Behandlung, Graffiti etc.) fin­den Sie HIER.

Mitglied im Deutschen AnwaltvereinRufen Sie uns ein­fach an oder mai­len uns Ihr Problem. Wir küm­mern uns dar­um. Kosten ent­ste­hen für eine ers­te Einschätzung der Lage für Sie nicht.

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