Wir bearbeiten bundesweit.
Suchen Sie einen erfahrenen Pflichtverteidiger, der sich auf die Bearbeitung strafrechtlicher Fälle spezialisiert hat? Benötigen Sie für sich selbst, ein Familienmitglied, einen Freund oder Bekannten einen Pflichtverteidiger? Oder möchten Sie über mögliche strafrechtliche Risiken aufgeklärt werden? Dann sind sie hier richtig.
Oft haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Das ist vor allem dann der Fall, wenn
- die Tat besonders schwer oder umfangreich (z.B. viele Beschuldigte und Zeugen) ist
- Ihnen oder Ihrem Angehörigen/Bekannten ein Verbrechen vorgeworfen wird (z.B. Raub, Räuberische Erpressung, Menschenhandel, Schwere Körperverletzung, Besitz oder Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge etc.)
- dem Verletzten ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde
- Sie oder Ihr Angehöriger/Bekannter sich mindestens 3 Monate in U‑Haft befunden haben
Sie oder Ihr Angehöriger/Bekannter sich nicht selbst verteidigen können (Betreuung, Psychosen etc.)
Die Kosten eines Pflichtverteidigers werden von der Staatskasse übernommen. Sollten Sie aber über Geld verfügen, wird der Staat die Kosten nach dem Verfahren von Ihnen zurückfordern. Sie haben das Recht, einen Strafverteidiger zu benennen, der Ihre Pflichtverteidigung übernehmen soll. Sie sollten diese Chance nutzen, einen Anwalt zu nehmen, der nicht vom Gericht vorgeschlagen wird, sondern einen, den Sie aufgrund seiner Qualifikation wählen.
Allerdings übernimmt nicht jeder Rechtsanwalt Pflichtverteidigungen, so dass Sie dies vorher absprechen sollten. Diese Suche nach einem Rechtsanwalt, der Pflichtverteidigungen übernimmt, kann daher gerade, wenn Not am Mann ist, zeitraubend sein.
Melden Sie sich bei uns — Gerne übernehmen wir Ihre Pflichtverteidigung. Selbstverständlich erleiden Pflichtverteidigte bei uns keinen Qualitätsverlust – hier zählt der Mensch.
Unsere Beiordnung ist unter Umständen sogar bundesweit möglich, also auch, wenn Sie nicht im Landgerichtsbezirk Dortmund wohnen. Wir werden auf jeden Fall versuchen, eine Pflichtverteidigung zu erreichen.
Der Hauptsitz der Rechtsanwaltskanzlei liegt auf der Mittelstraße 5 im Kreuzviertel von Dortmund (» zur Anfahrtsbeschreibung). Wir verteidigen Sie aber in ganz Deutschland, unabhängig vom jeweiligen Bundesland.
Wichtige und häufige erste Fragen (FAQ) werden HIER beantwortet.
Vertiefende Kanzleiseiten zu weiteren strafrechtlichen Themen (z. B. Erkennungsdienstliche Behandlung, Graffiti etc.) finden Sie HIER.
Rufen Sie uns einfach an oder mailen uns Ihr Problem. Wir kümmern uns darum. Kosten entstehen für eine erste Einschätzung der Lage für Sie nicht.